Einreisebestimmungen – Sprachreisen für Erwachsene

Stand: April 2023

Folgende Bestimmungen gelten, wenn Sie einen Sprachkurs absolvieren.

England

Als EU-Bürger*in ist die Teilnahme an den von uns angebotenen Sprachkursen für bis zu sechs Monate mit einem gültigen Reisepass möglich. Der Reisepass muss mindestens bis zum Ende des Aufenthaltes gültig sein. Ein Visum ist nicht nötig.

Irland

EU-Bürger*innen benötigen für alle Kurse in Irland nur einen gültigen Personalausweis/Reisepass.

Kanada

EU-Bürger*innen können sich bis zu 24 Wochen Gesamtdauer als Tourist*in oder Sprachschüler*in in Kanada aufhalten.

Vor ihrer Reise nach Kanada müssen sich alle Reisenden auf der Webseite der kanadischen Regierung für eine ETA (Electronic Travel Authorization) registrieren. Das kostet derzeit 7 CAN$ (Stand 04/2023). Achtung: Es gibt diverse kommerzielle Webseiten, die Hilfe beim Antragsverfahren für dieses wie für andere Visa versprechen, aber hohe Gebühren nehmen. Die Antragsseite der kanadischen Botschaft ist hier: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada/eta/apply-de.html

Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite der Kanadischen Botschaft unter https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/visit-canada.html.

USA

Sie benötigen für alle Kurse einen gültigen, maschinenlesbaren Reisepass.

Für die Intensivkurse mit mehr als 20 UStd./Woche ist ein Studentenvisum erforderlich, das Sie persönlich bei einem Konsulat der USA beantragen müssen. Die Antragsstellung für das Studentenvisum ist zeitaufwendig, bürokratisch und mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Derzeit betragen die Kosten für das Visum an sich 160 US$ und für die vorgeschriebene Sevis-Gebühr 350 US$ (Stand 04/2023). Weiterhin ist es erforderlich, dass Sie einen Termin bei einem US-Konsulat beantragen und diesen persönlich wahrnehmen. Sie müssen mit einer Vorlaufzeit von Anmeldung bis Einreise von mindestens 6 Wochen rechnen (in den Sommermonaten kann es auch länger dauern).

Aufgrund des hohen zeitlichen und kostentechnischen Aufwands empfehlen wir den Standardkurs mit 20 UStd./Woche.

Für die Standardkurse (mit weniger als 20 UStd. pro Woche) sowie die Schülersprachreisen genügt für EU-Bürger*innen weiterhin ein gültiger, maschinenlesbarer Reisepass ohne Visum.

Alle USA-Reisende ohne (Studenten-)Visum müssen sich zur Einreise in die Vereinigten Staaten bis spätestens 72 Stunden vor Abflug über das Online-System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) registrieren. Die Antragsseite der Behörden ist hier zu finden: https://esta.cbp.dhs.gov

Auch diese Registrierung ist kostenpflichtig – es werden 14 US$ fällig. Die Gebühr wird per Kreditkarte oder PayPal bezahlt – akzeptiert werden Master, Visa und American Express. Die Registrierung ist für 2 Jahre gültig. Die Registrierung kann auch von einer dritten Person vorgenommen werden. Sollten sich Ihre persönlichen Daten, Ihre Reisepassnummer und/oder Ihr Reiseziel innerhalb der USA im Zeitraum zwischen Ihrer Registrierung und Ihrem Abflug ändern, müssen Sie Ihre neuen Daten vor Einreise aktualisieren.

Australien

Für alle Sprachkurse bis zwölf Wochen Dauer in Australien wird ein Touristenvisum benötigt, welches sich eVisitor (subclass 651) nennt. Dieses elektronische Visum wird üblicherweise vom Reisebüro beantragt, das auch den Flug bucht. Wenn Sie den Flug selbst buchen, dann registrieren Sie sich dafür auf der Seite der Australischen Botschaft. Das Visum ist gebührenfrei (Stand 04/2023): https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/evisitor-651

Die ausgedruckte Visumsbestätigung zeigen Sie bei der Einreise zusammen mit Ihrem Reisepass vor. Für längere Kurse ist in der Regel ein Working Holiday Visa oder ein Studentenvisum zu beantragen.

Neuseeland

Zur Einreise nach Neuseeland für einen Sprachkurs bis drei Monate Dauer benötigen Sie einen gültigen Reisepass, der mindestens noch drei Monate nach Ausreise gültig sein muss. Zudem müssen Sie mindestens 72 Stunden vor Abflug das eTA beantragen. Auf der Webseite der neuseeländischen Botschaft kostet dies 23 NZ$, bei Beantragung über die entsprechende App 17 NZ$. Hinzu kommen immer 35 NZ$ Touristensteuer. (Stand 04/2023)

Die Beantragung erfolgt über die Webseite der neuseeländischen Botschaft. Hier finden Sie auch den Link zur App: https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/nzeta

Für längere Sprachaufenthalte muss ein Langzeittouristenvisum beantragt werden.

Südafrika

Um in Südafrika einen Sprachkurs und/ oder Freiwilligenarbeit absolvieren zu können, benötigen deutsche Staatsbürger*innen bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen kein gesondertes Visum. Bei Einreise erhalten Sie am Flughafen nach Vorlage der entsprechenden Bestätigungen der Sprachschule und des Projektes einen Stempel in Ihren Reisepass. Bitte beachten Sie, dass Ihr Pass bei Ein- und Ausreise noch mindestens über zwei freie Seiten verfügen und mindestens 30 Tage über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein muss.

Wenn Ihr Aufenthalt die 90 Tage übersteigt, müssen Sie rechtzeitig vor Ihrer Ausreise bei der südafrikanischen Botschaft ein Visum beantragen. In der Regel ist auch eine Verlängerung des Touristenvisums vor Ort möglich. Aufgrund des erfahrungsgemäß sehr langwierigen und komplizierten Verfahrens für die Beantragung einer solchen Arbeitserlaubnis im Vorfeld empfehlen wir, einen Auslandsaufenthalt in Südafrika auf maximal 90 Tage zu beschränken.

Für Teilnehmer*innen unter 18 Jahren gelten gesonderte Vorschriften, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusammenstellen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.suedafrika.org.