Die Preise auf unseren Preislisten richten sich grundsätzlich an Endverbraucher. Für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen sind seit dem 18. Dezember 2019 grds. – unabhängig davon, ob sie an Endverbraucher oder Unternehmen verkauft werden – die Regelungen in § 25 UStG (Besteuerung von Reiseleistungen) maßgeblich. Ein gesonderter Ausweis von Umsatzsteuer auf Rechnungen für erfolgt daher in den Fällen des § 25 Abs. 3 UStG (sog. Margenbesteuerung) nicht (§ 14a Abs. 6 UStG). Die Rechnung enthält stattdessen den Vermerk „Sonderregelung für Reisebüros“. Soweit die Reise(vor)leistung im Drittlandsgebiet bewirkt wird, ist die Leistung steuerfrei (§ 25 Abs. 2 UStG).
Die vorstehenden Hinweise dienen der allgemeinen Information unserer Kunden; sie stellen keine steuerliche Beratung dar und dürfen nicht als solche verstanden werden. Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an einen steuerlichen Berater.