Förderungen - Bildungsurlaub und mehr

Bildungsurlaub

Manche unserer Intensivkurse sind in einigen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt.

In folgenden Bundesländern kann grundsätzlich Bildungsurlaub für eine Sprachreise beantragt werden: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

In Bayern, Sachsen und Thüringen gelten ähnliche Regelungen nur für den öffentlichen Dienst. Jedes Bundesland hat hierfür aber ganz eigene Regelungen entwickelt.

Ob eine Anerkennung für den von Ihnen geplanten Kurs vorliegt, können Sie telefonisch bei uns erfragen. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig vor der Buchung mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und mindestens 2-3 Monate vor geplantem Reisetermin die Buchung vornehmen.

Steuerliche Anerkennung von Sprachreisen

Grundsätzlich kann ein Sprachkurs steuerlich geltend gemacht werden, wenn er der Fortbildung in einem ausgeübten oder der Aus- und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf dient.

Private Urlaubsinteressen müssen während dieser Zeit weitgehend ausgeschlossen sein. Dies ist am ehesten der Fall, wenn der Kurs mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag umfasst und ein konkreter Bezug zum Beruf des Antragstellers besteht.

Manchmal erkennen die Finanzämter auch nur die Kosten des Sprachkurses an, aber nicht die Anreise und Unterkunft. Bitte besprechen Sie Ihre Pläne vor Ihrer Buchung mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.